Patientenverfügung und Vollmacht Selbstbestimmung und Menschenwürde bis zuletzt
Wer hilft mir, wenn ich wegen Alter, Krankheit oder Unfall meine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann? Ich am Lebensende, in schwerer Krankheit, nicht mehr fähig bin, Entscheidungen über meine ärztliche Behandlung zu treffen? Wer rechtzeitig, in gesunden Tagen, vorsorgen will für eine Zeit, in der er nicht mehr handlungsfähig ist, kann das durch Vollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung regeln.Was ist bei einer Vollmacht zu beachten? Wie sollte eine Patientenverfügung abgefasst werden? Was kann ich tun, wenn ich niemanden habe, dem ich eine Vollmacht geben kann? Solche Fragen betreffen nicht nur das hohe Alter. Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann uns in jedem Lebensalter treffen. Deshalb: rechtzeitig und richtig vorsorgen! Rechtliche Änderungen, die 2023 in Kraft getreten sind und die aktuelle Rechtsprechung werden in dem Vortrag erläutert. Die Referentin war langjährige Mitarbeiterin beim Verein für Betreuungen e.V. und ist Mitglied der Esslinger Initiative „Vorsorgen, selbst bestimmen“ e.V.
Status: 
Kursnr.: 261-5014
Beginn: Do., 19.03.2026, 14:30 - 16:30 Uhr
Dauer: 1
Kursort: Haus der Familie, Mühlstraße 11, Raum 1 - EG
Gebühr: 9,50 €
Mühlstraße 11
72622 Nürtingen
