Patientenverfügung und Vollmacht Selbstbestimmung und Menschenwürde bis zuletzt
Wer hilft mir, wenn ich wegen Alter, Krankheit oder Unfall meine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann? Wer hilft mir, wenn ich am Lebensende, in schwerer Krankheit, nicht mehr fähig bin, Entscheidungen über meine Behandlung zu treffen? Wer rechtzeitig, in gesunden Tagen vorsorgen will für eine Zeit, in der er nicht mehr handlungsfähig ist, kann das durch Patientenverfügung, Vollmacht, Betreuungsverfügung regeln. Was ist bei einer Vollmacht zu beachten? Wie sollte eine Patientenverfügung abgefasst werden? Was kann ich tun, wenn ich niemanden habe, dem ich eine Vollmacht geben kann? Solche Fragen betreffen jedes Alter. Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann uns in jedem Lebensalter treffen. Deshalb: Rechtzeitig und richtig vorsorgen. Der Bundesgerichtshof hat 2016 ein Urteil (Beschluss) zur Gültigkeit von Patientenverfügungen erlassen. Dadurch entstand einige Unsicherheit in der Öffentlichkeit ob die einmal verfasste Patientenverfügung gilt. Die Referentin wird ausführlich auf diese Fragen eingehen und Hinweise geben, wie die Patientenverfügung gestaltet werden sollte, damit sie anerkannt wird. Seit Januar 2023 sind Änderungen im Betreuungsrecht in Kraft getreten, die Referentin wird auch dazu informieren. Referentin: Ilse Bartsch, Diplom-Sozialpädagogin (FH). Sie war langjährige Mitarbeiterin beim Verein für Betreuungen, Esslingen, e.V., Außenstelle Kirchheim und Vorstandsmitglied bei der Esslinger Initiative Vorsorgen, Selbst bestimmen e.V.
Status:
Kursnr.: 232-5013
Beginn: Mo., 16.10.2023, 19:30 - 21:30 Uhr
Dauer: 1
Kursort: Haus der Familie, Mühlstraße 11, Raum 1 - EG
Gebühr: 9,50 €
Mühlstraße 11
72622 Nürtingen